1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
(a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Unterkünften (im Folgenden: Mietsache) durch die
Kühlungsborn Travel KG (im Folgenden: Kühlungsborn Travel) an Mieter sowie für alle weiteren für die Mieter erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen von Kühlungsborn Travel.
(b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietsache sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Kühlungsborn Travel. Die Mietsache darf nicht von mehr Personen als vom Mieter bei der
Buchung angemeldet und mit der Buchungsbestätigung von Kühlungsborn Travel bestätigt, bewohnt werden.
(c) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
(a) Der Vertrag über die Buchung der Mietsache kommt zustande, sobald Kühlungsborn Travel die von dem Mieter unterschriebene
schriftliche Buchungsbestätigung zugeht. Der Mieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift auch für alle weiteren Personen, die
gemeinsam mit ihm die Mietsache nutzen, als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen nach den Mietbedingungen
einzustehen.
(b) Vertragspartner sind Kühlungsborn Travel und der Mieter.
3. Leistungen/Preise/Kaution
(a) Der Umfang der vertraglich von Kühlungsborn Travel geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der
Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch Kühlungsborn Travel. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis
inbegriffen.
(b) Die vom Mieter zu zahlende Anzahlung ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter fällig. Die
Restzahlung der Miete sowie der Kaution hat spätestens 4 Wochen vor Anreise des Mieters zu erfolgen, ohne dass es eine
Zahlungsaufforderung durch Kühlungsborn Travel bedarf. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung durch den Mieter ist
Kühlungsborn Travel berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Mieter
eine Rücktrittsgebühr entsprechend den Stornobedingungen von Kühlungsborn Travel zu verlangen.
(c) Der Mieter ist zur Hinterlegung einer Kaution vor Beginn des Mietverhältnisses verpflichtet. Bei mangelfreier Abnahme der
Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution durch Kühlungsborn Travel auf das Konto des Mieters zurück
überwiesen. Kautionsrückzahlungen erfolgen binnen 10 Werktagen nach Ende des Mietverhältnisses. In dem Fall, dass Mängel an
der Mietsache festgestellt werden, ist Kühlungsborn Travel zum Einbehalt und zur Verrechnung der Kaution mit den durch die
Mängelbeseitigung entstehenden Kosten berechtigt. Kühlungsborn Travel wird den Mieter schriftlich über das Bestehen von Mängeln
unterrichten.
(d) Im Falle des Verlustes von Schlüsseln durch den Mieter ist Kühlungsborn Travel berechtigt, dem Mieter pauschal 80,- EUR pro
Schlüssel für den Ersatz der Schlüssel zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen; sollten durch den Verlust von Schlüsseln
höhere Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und/oder den Austausch von Schließzylindern entstehen, ist Kühlungsborn Travel
berechtigt, dem Mieter diese Kosten zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen. In dem Fall, dass wegen eines
Schlüsselverlustes eine Öffnung der Mietsache durch Mitarbeiter von Kühlungsborn Travel außerhalb der Bürozeiten von
Kühlungsborn Travel erforderlich sein sollte, ist Kühlungsborn Travel berechtigt, dem Mieter hierfür pauschal 35,- EUR zu berechnen
und mit der Kaution zu verrechnen.
4. Leistungsänderungen/Rücktritt vom Vertrag/Stornobedingungen
(a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages durch Kühlungsborn
Travel sind dann zulässig, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt verbunden ist.
(b) Kühlungsborn Travel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik oder andere von Kühlungsborn Travel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung
für Kühlungsborn Travel unmöglich machen.
(c) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen
Miettage.
(d) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der
Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann Kühlungsborn Travel Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kühlungsborn Travel. Die Höhe des
pauschalen Ersatzanspruches vom Mietpreis staffelt sich wie folgt:
- bei Zugang des Rücktritts bis zum 45. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 15% der Miete
- bei Zugang des Rücktritts vom 44. bis 35. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 30% der Miete
- bei Zugang des Rücktritts vom 34. bis 15. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 50% der Miete
- bei Zugang des Rücktritts vom 14. bis 2. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 80% der Miete
- danach bei Nichtbezug der Mietsache: 90% der Miete
Zuzüglich wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 35,- € berechnet.
Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, Kühlungsborn Travel nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Kühlungsborn Travel geforderte Pauschale. Kühlungsborn Travel ist im Falle eines
Rücktritts berechtigt, anstelle der Pauschale auch die Erstattung der nachgewiesenen tatsächlich durch den Rücktritt entstandenen
Kosten zu verlangen. In dem Fall, dass der Mieter eine Umbuchung auf ein anderes von Kühlungsborn Travel angebotenes Mietobjekt
wünscht, kann diese, sofern sie möglich ist, bis zum 46. Tag vor Mietbeginn erfolgen. Kühlungsborn Travel ist in diesem Fall
berechtigt, dem Mieter ein pauschales Umbuchungsentgelt von 35,- EUR zu berechnen. Umbuchungswünsche ab dem 45. Tag vor
Mietbeginn können generell nur nach einem Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag und Abschluss eines neuen Mietvertrages
durchgeführt werden. Bei ab dem 45. Tag vor Mietbeginn eingehenden Umbuchungswünschen behält sich Kühlungsborn Travel aber
vor, dem Mieter den bestehenden pauschalen Ersatzanspruch nicht in Rechnung zu stellen, wenn die Umbuchung nur geringfügige
Aufwendungen entstehen und eine anderweitige Vermietung der Mietsache möglich ist; auch in diesem Fall ist Kühlungsborn Travel
aber berechtigt, dem Mieter ein pauschales Umbuchungsentgelt von 35,- EUR zu berechnen. Kühlungsborn Travel empfiehlt dem
Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Inventar/Mängelrügen
Beanstandungen des Mieters über den Zustand der Mietsache oder über das Fehlen von Inventar haben binnen 24 Stunden ab Bezug
der Mietsache durch den Mieter zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne
Verschuldensnachweis zu ersetzen.
6. Hausordnung/Nichtraucherwohnungen/Haustiere
Sofern für die Mietsache eine Hausordnung besteht, ist diese vom Mieter zu beachten. Hat der Mieter in ausgewiesenen
Nichtraucherwohnungen geraucht oder wurden Haustiere in Wohnungen untergebracht, in denen Haustiere nicht erlaubt waren, so ist
Kühlungsborn Travel berechtigt dem Mieter pauschal eine Reinigungsgebühr in Höhe von 75,- EUR zu berechnen und diese mit der
Kaution zu verrechnen.
7. Anreise/Abreise
Die Mietsache kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab ca. 15:30 Uhr bezogen werden. Schadenersatzansprüche kann der
Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 15:30 Uhr zur Verfügung steht. Der Mieter hat die
Mietsache am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und besenrein zu hinterlassen. In dem Fall, dass die Mietsache vom
Mieter nicht fristgerecht geräumt wird, ist Kühlungsborn Travel berechtigt, dem Mieter dadurch entstehende Kosten in Rechnung zu
stellen und diese mit der Kaution zu verrechnen.
8. Haftung von Kühlungsborn Travel
(a) Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Kühlungsborn Travel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,
soweit Kühlungsborn Travel nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet,
also für Pflichten, die Kühlungsborn Travel dem Mieter nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen
Kühlungsborn Travel sind bei einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch Kühlungsborn Travel ausgeschlossen.
(b) Der Mieter ist verpflichtet, Kühlungsborn Travel ab Kenntnis unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten,
die die Mietsache betreffen, und alles ihm Zumutbare zur Behebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In
dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen, wird Kühlungsborn Travel ab Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
(c) Sofern dem Mieter mit der Mietsache ein Stellplatz auf einem Parkplatz oder in einer Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
oder deren Inhalts haftet Kühlungsborn Travel, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht.
9. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Rostock. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen